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ein Computer mit Linux, ist
schon was feines ;-)
was ist LiNuX, wie kann
man es eigentlich einsetzen?
Linux ist ein Betriebssystem, welches durchaus sehr gut einsatzfähig ist. Auch für Benutzer die nicht unbedingt wissen wollen wie ihr Computer und die damit verbundene Software genau funktioniert. Für Benutzer die das technische Verständnis erlernen wollen, ist Linux das beste was ihnen passieren kann.
Linux ist quell offen und wird unendgeldlich durch eine große Community gepflegt. Stellt Euch einfach mal die Frage wem man heute noch trauen kann, einer Software bei dem die Quellen nicht offen sind und das ganze nur auf Profit ausgelegt ist oder einer Community die ein freies Betriebssystem entwickelt.
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Online-Identitäten für Personen oder Unternehmen sind schnell angelegt: Die Registrierung von Domains, Blognamen, eBay- und Twitter-Accounts geht schnell, kostengünstig und zum Teil anonym. Diese gefühlte Anonymität des Internets und die wenigen Klicks und Angaben, die es braucht, einen Account anzulegen oder eine Domain zu registrieren, sind verlockend. Allerdings: Wer allzu unüberlegt handelt, kann sich schnell eine rechtliche Ohrfeige einfangen, mit den entsprechenden finanziellen Folgen. Ein aktuelles Beispiel ist die Stadt Mannheim, die den gleichnamigen Twitter-Account von einem Privatnutzer juristisch herausgefordert hat.

1. Die Wahl des Namens auf die leichte Schulter nehmen

Während die Eltern es bei der Namensgebung ihres Nachwuchses noch vergleichsweise leicht haben, ist die Namens- und Identitätsfindung im Internet oftmals heikel und sollte durchdacht werden. Die Wahl eines Online-Namens besteht im Grunde aus zwei Schritten:

  • Schritt 1: Die Entscheidung für einen bestimmten Namen.
  • Schritt 2: Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit dieses Namens.

Der Wahl eines Namens können mehr rechtliche Stolpersteine entgegenstehen, als es den Anschein hat. Es lauern potenzielle Rechtsverletzungen im Markenrecht („iPod"), Unternehmensnamen („Apple"), Werktiteln („Der Tagesspiegel"), Wettbewerbsrechte, Namens- und Persönlichkeitsrechte... Dazu mehr bei den einzelnen Stolperfallen.

2. Denken, dass man nur bei Domains auf Namensrechte achten muss

Die Urteile zu dieser Thematik kommen ausnahmslos aus dem Domainrecht. Denn die Domains waren der erste Schauplatz im Internet, auf dem Marken-, Unternehmens- und Personennamen aufeinander geprallt sind.

Falsch wäre es aber anzunehmen, dass die im Domainrecht gebildeten Grundsätze nur dort Anwendung finden. Das Domainrecht ist kein abzugrenzendes Rechtsgebiet. Vielmehr zieht es seine Grundsätze aus schon bereits lange entwickelten Prinzipien und Urteilen, wie dem Namensrecht (§ 12 BGB), Markenrecht und Wettbewerbsrecht heraus.

Das bedeutet, dass diese Grundsätze der jeweiligen Rechtsbereiche ohne Weiteres neben dem Domainrecht auch bei anderen Online-Identitäten Anwendung finden. Für das Rechtliche sind die Erwägungen gleich, egal ob es um die Domain „Elton-John.de" oder den Facebook-Account „Elton John" geht.

3. Nur auf den Grundsatz „first come, first serve" vertrauen

„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." - dies ist quasi der Grundsatz der sich aus dem Domainrecht entwickelt hat. Danach kann jemand sich einen Online-Namen sichern, wenn der Name noch nicht vergeben ist. Wie aber unter Punkt 1 angerissen wurde, können gegen die Wahl eines Namens viele rechtliche Gründe sprechen. Da Twitter, Facebook, Denic und Co. die rechtlichen Gründe nicht prüfen, muss selbst recherchiert werden, ob die Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzt werden. Denn sonst heißt es „wer zuletzt recherchiert, zahlt zuerst".

© marog-pixcells - Fotolia.com

4. Zu spät dran sein

Der vorherige Punkt hat gezeigt, dass derjenige einen Online-Namen oder eine Domain zugesprochen bekommt, der diesen zuerst registriert. Selbst wenn derjenige damit gegen Rechte Dritter verstößt, muss man sich als dieser Dritter erst einmal dagegen wehren, was Zeit und Geld kosten kann.

Der Fehler von Unternehmen ist oft, dass der Bereich der Online-Namen zum einen nicht regelmäßig überwacht wird und zum anderen bei dem Gründungsphase von neuen Produkten und Dienstleistungen nicht ausreichend mit einbezogen wird.

Daher sollte stets überwacht werden, welche neuen Dienste auf den Markt kommen und auch wenn sie nur potenziell in Frage kommen, die eigenen Unternehmens- oder Produktnamen dort registrieren. Die gleichzeitige Anmeldung einer Marke und des Online-Namens gilt beispielsweise als der sichere Weg.

Geht man den umgekehrten Weg und hat zuerst einen Online-Namen geschaffen, hinter dem ein Produkt oder eine Dienstleistung entsteht (z.B. wird aus dem Hobby-Pferdeblog „Ross & Reiter" eine lukrativer Onlineshop), sollte man diese mit einer Markenanmeldung schützen. Denn unter Umständen meldet jemand die Marke an und man darf den ursprünglichen gewählten Namen nicht benutzen.

5. Übersehen, dass eine geschäftliche Nutzung des Privataccounts vorliegt

Bei den rechtlichen Fragen zu Online-Namen ist es wichtig, zwischen der privaten und der gewerblichen Nutzung zu trennen. Denn oft wird angenommen, dass eine Privatperson bei Domains oder Twitter & Co. nichts zu befürchten hat. Zwar mag dies vom Grundsatz her stimmen, da Privatpersonen in der Namenswahl freier sind als Unternehmen. Das Problem ist allerdings, dass der Bereich des „Privaten" schneller verlassen ist, als oftmals angenommen wird.

So wird ein Account gewerblich, wenn man beispielsweise:

  • regelmäßig Werbung für seine Produkte oder seine Dienstleistungen darin macht (Produktwerbung auf Twitter)
  • Werbebanner und bezahlte Anzeigen schaltet (z.B. im Blog)
  • an den Umsatzerlösen des Accounts beteiligt wird (z.B. als YouTube-Partner)

Wenn also Peter P. Petersen auf seinem Facebook-Account viel von seinem Betrieb berichtet, d.h. auf Angebote hinweist und von der Geschäftsentwicklung berichtet, kann dies als Werbung eingestuft werden, obwohl es sich aus Petersens Sicht um einen „Privat-Account" handelt. Content dieser Art kann also als „gewerbsmäßig" eingestuft werden, mit der Folge, dass die Person hinter der Online-Identität sich z.B. dem Wettbewerbsrecht aussetzt. In diesem Rechtsgebiet kann es schnell zu einer teuren Abmahnung kommen.